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Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Berufsausbildung)

Aufnahmevoraussetzung

Diesen Bildungsgang können Sie besuchen, wenn Sie einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb oder einem freien Träger abgeschlossen haben. Der Betrieb meldet Sie an unserem Oberstufenzentrum an.

Sie können sich für diesen Bildungsgang nicht direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

Dieser Bildungsgang stellt den schulische Teil der dualen Berufsausbildung dar. Er leistet einen Beitrag zur Vermittlung einer Berufsfähigkeit, entwickelt berufliche Flexiblität, weckt die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung und fördert die Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewußtem Handeln.

Dauer

Je nach Ausbildungsberuf dauert die Ausbildung zwischen 2 und 3 1/2 Jahre. Genaueres erfahren Sie bei den einzelnen Ausbildungsberufen.

Unterrichtsorganisation

Je nach Ausbildungsberuf findet Teilzeit- oder Blockunterricht statt. Im Teilzeitunterricht haben Sie wöchentlich zwei Tage Unterricht in der Schule und drei Tage Ausbildung im Betrieb. Bei der Blockbeschulung haben Sie 1 oder 2 Wochen Unterricht in der Schule und danach 2 oder 4 Wochen Ausbildung im Betrieb. Während der schulischen Ferien findet die Ausbildung im Betrieb statt. Genaueres erfahren Sie bei den einzelnen Ausbildungsberufen.

Prüfungen

Zwischen- und Abschlussprüfungen werden vor der jeweils zuständigen Stelle abgelegt. Besonders für die schriftlichen Püfungen spielen die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen eine bedeutende Rolle.

gesetzliche Grundlagen

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Bildungsgang zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung

Aufnahmevoraussetzungen

In diesen Bildungsgang wird aufgenommen, wer über die Agentur für Arbeit an einen freien Träger vermittelt wurde und von diesem für den Bildungsgang angemeldet wird.

Sie können sich für diesen Bildungsgang nicht direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

Neben grundlegenden allgemein bildenden werden auch berufsorientierende und berufsvorbereitende Bildungsinhalte vermittelt. Alle Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss der Sekundarstufe I haben die Möglichkeit, durch Belegung des Ergänzungsunterrichts die Berufsbildungsreife zu erwerben.

Dauer

1 Schuljahr

Unterrichtsorganisation

An zwei Tagen findet der Unterricht in der Schule statt. Bei Belegung des Ergänzungsunterrichts mit jeweils 8 Unterrichtsstunden ansonsten jeweils 6. An den restlichen 3 Tagen und in den schulischen Ferien findet die praktische Ausbildung beim Träger statt.

Prüfungen

Es finden keine Prüfungen statt.

gesetzliche Grundlagen

  • Rundschreiben 12/06 vom 16.05.2006 im Amtsblatt des MBJS Nr. 6 vom 30. 06.2006

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Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I

Aufnahmevoraussetzung

Aufgenommen werden berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg, die keinen Bildungsgang der Berufsschule und auch keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang besuchen. Die Aufnahme ist auch, je nach Maßgabe freier Plätze, im Verlaufe des Schuljahres möglich.

Die Anmeldung für diesen Bildungsgang erfolgt jeweils am ersten Tag des neuen Schuljahres direkt im Oberstufenzentrum . Die genauen Orte werden kurzfrstig bekannt gegegeben. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen.

Ziel

 

  • Erweiterung der Allgemeinbildung
  • Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und Fertigkeiten
  • Vermittlung von Kenntnissen über Formen der Berufsausbildung und Berufsfelder
  • Erwerb der Berufsbildungsreife oder der erweiterten Berufsbildungsreife, falls bisher kein Abschluss der Sekundarstufe I erworben wurde

 

Dauer

1 Schuljahr

Unterrichtsorganisation

In der Orientierungsphase (ca. 8 Wochen) werden 12 Wochenstunden, in der Regel an 2 Tagen in der Woche, danach 30 Wochenstunden erteilt.

Prüfungen

Es finden keine Prüfungen statt.

gesetzliche Grundlagen

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Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (kooperatives Modell)

Aufnahmevoraussetzung

Aufgenommen werden berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg, die keinen Bildungsgang der Berufsschule und auch keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang besuchen. Wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und bisher keine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hat, kann nach Maßgabe freier Plätze in den Bildungsgang aufgenommen werden.

Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

 

  • Erweiterung der Allgemeinbildung und Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Abschlussprüfung vor der jeweils zuständigen Stelle in einem bundesweit anerkannten Ausbildungsberuf


Zusätzlich können gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden.

Dauer

2 bis 3 Jahre
Genaueres erfahren Sie bei dem jeweiligen Ausbildungsberuf.

Probezeit

3 Monate

Unterrichtsorganisation

Dieser Bildungsgang beginnt ca. 8 Wochen nach Schuljahresbeginn. Bis dahin erfolgt der Unterricht in der Orientierungsphase am Oberstufenzentrum. Danach findet Blockunterricht statt. Im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung erfolgt auch eine betriebspraktische Ausbildung.. Diese liegt teilweise in den Schulferien.

Prüfungen

In einigen Berufen findet eine schulinterne Zwischenprüfung statt. Genaueres erfahren Sie bei dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Die Abschlussprüfung findet vor der jeweiligen zuständigen Stelle statt. Zugelassen zur Abschlussprüfung wird, wer auf dem Zeugnis des vorletzten Schulhalbjahres mindestens ausreichende Leistungen erzielt und die fachpraktische Ausbildung erfolgreich besucht hat.

gesetzliche Grundlagen

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Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales

Aufnahmevoraussetzungen

Für die Aufnahme ins 1. Schuljahr muss die erweiterte Berufsbildungsreife oder ein anderer gleichwertiger Abschluss vorliegen. Für die Aufnahme ins 2. Schuljahr ist die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder ein anderer gleichwertiger Abschluss erforderlich.

Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

 

  • Erlangung eines staatlichen Berufsabschlusses nach Landesrecht als Sozialassistent/Sozialassistentin
  • Erweiterung der allgemeinen Bildung
  • Möglichkeit zum Erwerb der Zugangsberechtigung für die Fachschule Sozialwesen
  • Möglichkeit zum Erwerb des der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschlusses der Sekundarstufe I


Dauer

2 Jahre (1 Jahr bei entsprechender Eingangsvoraussetzung)

Probezeit

1 Schulhalbjahr

Unterrichtsorganisation

vollzeitschulisch

Prüfungen

schriftliche und mündliche Abschlussprüfung

gesetzliche Grundlagen

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Bildungsgang der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht

Aufnahmevoraussetzung

Fachoberschulreife oder anderer gleichwertiger Abschluss

Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht

Dauer

2 Schuljahre

Probezeit

1 Schulhalbjahr

Unterrichtsorganisation

vollzeitschulisch

Prüfungen

komplexe Abschlussprüfung

gesetzliche Grundlagen

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Bildungsgänge der Fachoberschule

Aufnahmevoraussetzungen

zweijähriger Bildungsgang

  • Vorliegeneines mittleren Schulabschlusses oder eines anderen gleichwertigen Abschlusses oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • schriftliche Zusage einer Praxisstelle für die fachpraktische Ausbildung
  • 21. Lebensjahr noch nicht beendet


einjähriger Bildungsgang

  • Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses oder eines anderen gleichwertigen Abschlusses oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • Nachweis einer auf die Fachrichtung bezogene einschlägigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung
    oder
  • Nachweis einer gleichwertigen vom zuständigen Ministerium anerkannten Vorbildung
    oder
  • Nachweis einer einschlägigen mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit


Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

 

  • Vermittlung fachlicher Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Erweiterung der allgemeinen Bildung
  • Erwerb der Fachhochschulreife


Dauer

je nach Eingangsvoraussetzungen 1 oder 2 Jahre

Probezeit

1 Schulhalbjahr

Unterrichtsorganisation

vollzeitschulisch

Prüfungen

Fachhochschulreifeprüfung

gesetzliche Grundlagen

  • Fachoberschulverordnung vom 08.08.2008

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Bildungsgänge für Sozialwesen in der Fachschule

Aufnahmevoraussetzungen

1. Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung und

 

  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
  • oder eine abgeschlossene nichteinschläge Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit

 

2. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit


Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

  • Erlangung eines staatlichen Berufsabschlusses nach Landesrecht der beruflichen Weiterbildung
  • Vermittlung einer vertieften beruflichen Fachbildung und einer erweiterten Allgemeinbildung


Dauer

3 Jahre

Probezeit

1 Schulhalbjahr

Unterrichtsorganisation

vollzeitschulisch

Prüfungen

schriftliche und mündliche Abschlussprüfung

gesetzliche Grundlagen

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Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe

Aufnahmevoraussetzungen

  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
    oder
  • eine im Ausland erworbene vergleichbare Qualifikation bzw. eine bisherige Schullaufbahn, die einen erfolgreichen Durchgang der gymnasialen Oberstufe erwarten lässt und hinreichende deutsche Sprachkenntisse
    und


Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Dauer

3 Jahre

Probezeit

keine

Unterrichtsorganisation

vollzeitschulisch

Prüfungen

schriftliche und mündliche Abiturprüfungen

gesetzliche Grundlagen

  • Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der gymnasialen Oberstufe vom 25.11.2008  



Kontaktdaten

Oberstufenzentrum Uckermark
Brüssower Allee 97
17291 Prenzlau

 

Tel.: 03984 8656310

Mail:

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