Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales

Aufnahmevoraussetzungen

Für die Aufnahme ins 1. Schuljahr muss die erweiterte Berufsbildungsreife oder ein anderer gleichwertiger Abschluss vorliegen. Für die Aufnahme ins 2. Schuljahr ist die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder ein anderer gleichwertiger Abschluss erforderlich.

Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.

Ziel

 

  • Erlangung eines staatlichen Berufsabschlusses nach Landesrecht als Sozialassistent/Sozialassistentin
  • Erweiterung der allgemeinen Bildung
  • Möglichkeit zum Erwerb der Zugangsberechtigung für die Fachschule Sozialwesen
  • Möglichkeit zum Erwerb des der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschlusses der Sekundarstufe I


Dauer

2 Jahre (1 Jahr bei entsprechender Eingangsvoraussetzung)

Probezeit

1 Schulhalbjahr

Unterrichtsorganisation

vollzeitschulisch

Prüfungen

schriftliche und mündliche Abschlussprüfung

gesetzliche Grundlagen

Berufsfachschulverordnung Soziales

 

[Flyer FOS Soziales]